Hybride Kooperation: Mensch und KI Hand in Hand

Künstliche Intelligenz

KI-Systeme können Menschen dabei helfen, der Arbeit effektiv und sicher nachzukommen und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auch zukünftig perfekt auszulasten.

Und dennoch scheinen immer noch viele Arbeitnehmer Angst vor der Zusammenarbeit zu haben: es gilt daher bei der Zusammenführung beider Entitäten darauf zu achten, dass die Kooperation im Sinne der Beschäftigten gestaltet ist.

Menschlich total korrekt

Ob im Homeoffice, in der Produktionshalle oder im Lager – KI-Systeme können ihren Anteil dazu beitragen, dass Menschen ihrer Arbeit sicher, eigenverantwortlich und selbstbestimmt nachkommen und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze gesichert werden. So können intelligenten Assistenten oder KI in Form von Robotern für Menschen anstrengende und gefährliche Aufgaben übertragen werden; ein Einsatz als Unterstützung bei komplexen Entscheidungen ist ebenfalls durchaus nachvollziehbar.

Allerdings wird dadurch gleichzeitig eine Neujustierung der Arbeitsteilung zwischen Mensch und Technik notwendig.

Kriterien und Cluster

Damit die Beschäftigten von der KI profitieren und Unternehmen das ökonomische Potenzial der Systeme nutzen können, gilt es, die Stärken des menschlichen Denkens und Handelns mit den Fähigkeiten der Technologie zu kombinieren. Dafür wurden Kriterien entwickelt, welche wir in 4 Cluster zusammenfassen.

1.     Schutz des Einzelnen

Die Systeme müssen sicher sowie diskriminierungsfrei sein. So gilt es bei Industrierobotern sowohl Unfälle und Verletzungen als auch psychische Belastungen – etwa durch monotone Aufgaben – zu vermeiden. Neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz gehe es auch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sowie den Ausschluss von ungerechtfertigter Leistungsmessung. KI-basierte Assistenzsysteme für das Büro analysieren z.B. die Dateneingaben und persönlichen Informationen der Beschäftigten, um diese bei organisatorischen Tätigkeiten, Recherchen oder der Terminvorbereitung zu unterstützen. Diese sensiblen Verhaltensdaten dürfen Arbeitgeber nicht für eine individuelle Leistungskontrolle nutzen.

2.     Vertrauenswürdigkeit der KI-Systeme

Intelligente Maschinen und Software müssen kontrollierbar bleiben und ihre Entscheidungen müssen erklärbar sein. In der Zusammenarbeit mit KI scheinen die Menschen jedoch oft vor eine für sie nicht nachvollziehbare Komplexität gestellt zu werden. Daher ist es von enormer Wichtigkeit, dass den Beschäftigten durch die KI-Systeme Basisinformationen über ihre Funktionsweise, Ziele, Daten und Schlussfolgerungen bereitgestellt werden. Denn nur wenn Menschen Verantwortung für die Handlungen des Systems übernehmen, müssen sie auch in der Lage sein, Interaktionen abzubrechen oder auch gegen die Empfehlung des Systems entscheiden zu können.

3.     Sinnvolle Arbeitsteilung

Das Prinzip lautet: Technik und Mensch müssen sich gegenseitig in ihrer Entwicklung fördern. In allen Tätigkeitsebenen kann die KI den menschlichen Arbeiter optimal unterstützen, insofern das System flexibel genug ist, den individuellen Wissensstand, die Fähigkeiten und Bedürfnisse seines Nutzers zu berücksichtigen.

4.     Gute Arbeitsbedingungen

Der Mensch muss in der Zusammenarbeit mit KI-Systemen handlungsfähig bleiben und motivierende Aufgaben übernehmen; zudem sollten KI-Systeme die Handlungsräume der Menschen nicht einengen. Daher ist es nur empfehlenswert, darauf zu achten, dass die KI nicht solche Arbeitsinhalte übernehmen, die motivierend, qualifizierend und gesundheitsförderlich sind. Außerdem darf die Interaktion mit KI-Systemen nicht bereichernde, zwischenmenschliche Kommunikation und Kooperation verhindern, wohingegen eine Unterstützung für das soziale (humane) Miteinander durchaus wünschenswert ist.

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