Nach fast 50 Jahren ist es nach langer Zeit offiziell und der Brexit ist da: die Übergangsphase endete am 31.12.2020, somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 01.01.2021 raus aus der EU!
Wir bekamen viele Microsoft Dynamics 365 Business Central bezogene Fragen unserer Kunden in diesem Zusammenhang.
- Was muss beachtet werden?
- Welche Änderungen sollten vorgenommen werden?
- Was kann man machen?
Startklar? Business Central nach Brexit
Letztes Jahr galt als Übergangsphase bis zum offiziellen Brexit, weshalb die UK immer noch als EU-Mitgliedsstaat betrachtet wurde. Damit ein harter, ökonomischer Einschnitt weitestgehend vermieden werden.
Da der Brexit erhebliche steuerrechtliche Konsequenzen mit sich zieht, ist auch Ihr Microsoft Dynamics 365 Business Central unbedingt anzupassen.
Änderungen in Business Central nach Brexit
Die UK ist seit Beginn des Jahres ein Drittland und Nicht-EU-Land, weshalb sich dementsprechend die Systemeinstellungen für UK-Kunden ändern.
Business Central – Ländereinstellungen und co.
Dazu zählen beispielsweise Ländereinstellungen oder Umsatzsteuerzuordnungen von Debitoren und Kreditoren.
In der Tabelle Länder-/Regionen müssen beim Ländercode für das Vereinigte Königreich der EU-Ländercode, der Intrastatcode und das MwSt.-Schema entfernt werden:
Ust-IdNr. und MwSt.-Klauseln nach Brexit
Auch die USt-IdNr. der britischen Geschäftspartner verlor mit dem Brexit ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass Sie für all Ihre UK-Kontakte die Geschäftsbuchungsgruppe sowie die MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe Anpassungen vornehmen müssen.
Zusätzlich müssen Sie die USt-IdNr. Entfernen. Folglich ist kein Nachweis einer Unternehmereigenschaft mehr vorhanden und muss daher anders erfolgen.
In den MwSt.-Klauseln gilt es zu prüfen, ob Texte entfernt oder entsprechend geändert werden müssen.
Folgen des Brexit auf den Datenschutz im Business Central
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz. Für Unternehmen, die personenbezogene Daten im Vereinigten Königreich verarbeiten oder speichern bzw. die dort mit Unternehmen zusammenarbeiten, haben wir eine gute Nachricht:
- Es gibt nach dem 1. Januar 2021 noch eine (weitere) Schonzeit.
- Für vorerst vier Monate ist vereinbart, dass das Vereinigte Königreich nicht als Drittland gilt.
- Es ist sogar vorgesehen, dass diese Frist sich automatisch um zwei weitere Monate verlängert.
- Damit wäre ein Datentransfer zumindest bis zum 30. April 2021, vielleicht sogar bis zum 30. Juni 2021 unter unveränderten Bedingungen möglich.
Allerdings können beide Parteien Widerspruch einlegen und somit einer automatischen Verlängerung entgegenwirken. Es ist also gut möglich, dass die UK doch noch relativ bald zum Drittland wird. Und damit bestehen zusätzliche Hürden, um personenbezogene Daten in das Vereinigte Königreich transferieren zu dürfen. Insbesondere wären auch die bereits bekannten Datenschutz-Garantien notwendig.
Brexit-Vertrag als PDF
Für all diejenigen, die Langeweile haben: